Einen Vorsorgeauftrag benötigen Sie für den Fall, dass Sie urteilsunfähig werden.
Eine Urteilsunfähigkeit kann jeden und jederzeit auch unerwartet treffen. Zum Beispiel als Folge:
Eines Unfalls
Einer schweren Krankheit
Bei Demenz
In diesen Fällen kann es sein, dass Sie plötzlich nicht mehr für sich selbst sorgen oder wichtige Entscheidungen treffen können. Falls kein rechtsgültiger Vorsorgeauftrag vorhanden ist, muss sich in solchen Fällen die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) von Amtes wegen einschalten und gegebenenfalls eine Beistandschaft anordnen. In solchen Momenten möchten jedoch die wenigsten, dass das fremde Personen übernehmen.
Sie möchten nicht das im Notfall fremde Personen über Ihr Leben entscheiden?
Um dem vorzubeugen, empfehlen wir jeder volljährigen Person (solange sie noch urteils- und handlungsfähig ist) einen Vorsorgeauftrag zu verfassen. Dabei können sie regeln wer Sie betreuen soll, wer für Ihre finanziellen Angelegenheiten zuständig ist und wer Sie rechtlich vertritt in Situationen, in denen Sie Ihre Wünsche nicht mehr ausdrücken können. Sie selbst bestimmen eine oder mehrere Vertrauensperson(en) und sind somit nicht wahllos fremden Menschen ausgeliefert. Sie stellen sicher, dass Ihr Wille auch dann noch respektiert wird, wenn Sie diesen nicht mehr selber äussern können.
Im Vorsorgeauftrag definierten Aufgaben:
Personensorge: Umfasst vor allem Aufgaben in Bezug auf die tägliche Betreuung und Pflege sowie medizinische Entscheidungen.
Vermögenssorge: Verwaltung des Einkommens und Vermögen
Vertretung im Rechtsverkehr: Alle Rechtshandlungen, z.B. Verträge kündigen etc.
Das Vorsorgeteam von Consula Treuhand hilft Ihnen gerne bei der Realisation Ihres persönlichen Vorsorgeauftrages.
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