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TESTAMENT Consula Treuhand GmbH
VORSORGE Consula Treuhand GmbH

WILLENSVOLLSTRECKER

TESTAMENT Consula Treuhand GmbH
Willensvollstreckung Consula Treuhand GmbH

Willensvollstreckung

Möchten Sie dass Ihr Nachlass nach dem Ableben ganz in Ihrem Sinne verteilt wird?

In einem Testament oder Erbvertrag können Sie einen Willensvollstrecker benennen. Dieser ist unmittelbar nach dem Ableben handlungsberechtigt.

 

Bestimmen Sie keinen Willensvollstrecker, müssen Ihre Erben sämtliche Aufgaben selbst bewältigen. Dies ist eine anspruchsvolle Aufgabe in einer schwierigen Zeit. Gerade in der Trauer ist es für die Angehörigen wichtig, die Unterstützung eines kompetenten und neutralen Partners zu haben.

 

Oftmals ist der Willensvollstrecker vom Testator so gut informiert, dass er über die Hinterlassenschaft Bescheid weis. Das ermöglicht ihm, das Erbe sicherzustellen, offene Verbindlichkeiten zu erfüllen und damit unnötige Kosten zu vermeiden.

 

Als unabhängiger Willensvollstrecker verwalten wir auf Wunsch Ihren Nachlass, teilen Ihre Erbschaft und halten uns dabei genau an die von Ihnen getroffenen Anordnungen. Wir sind versiert in allen finanziellen Fragen und mit den gesetzlichen Bestimmungen vertraut. Das vereinfacht die Situation für alle Beteiligten.

 

Überblick über mögliche Aufgaben und Kompetenzen eines Willensvollstreckers:

  • Pflegt Kontakte mit Erben, macht Meldungen dem Bezirksgericht, der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde, dem Steueramt, den Versicherungen, den Banken, usw.

  • Leitet allfällige Bestattungsanordnungen weiter und verfasst Kondolenzschreiben

  • Bezahlt anfallende Rechnungen und fordert Rückerstattungen ein (Krankenkasse, Mieterkaution usw.)

  • Erstellt ein Steuerinventar

  • Erstellen Steuererklärung per Todestag (Abklärung ausländische Steuerpflicht)

  • Erstellt Erbschaftssteuererklärung

  • Katalogisiert den Hausrat und die Wertgegenstände

  • Veranlasst wenn nötig Schätzungen durch Fachleute für Liegenschaften, Wertgegenstände etc.

  • Veräussert/Liquidiert ggf. Teile der Erbschaft (Liegenschaften, Wertschriften etc.)

  • Erstellt einen Teilungsvorschlag sowie einen Erbteilungsvertrag für die Erben

  • Wickelt Herausgabe von Sach- und Barvermächtnissen ab

  • Löst den Haushalt auf, veranlasst Räumung, Reinigung und Übergabe der Wohnung

  • Wickelt Herausgabe von Sach- und Barvermächtnissen ab

  • vermittelt zwischen den Erben

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