Willensvollstreckung
Vollzug des letzen Willens - Unterstützung der Erbengemeinschaft
Beschreibung
Der Erblasser kann in einem Testament eine oder mehrere Personen mit der Vollstreckung seines letzten Willens beauftragen. Als Willensvollstrecker ist jede handlungsfähige und vertrauenswürdige Person oder eine Firma (z. B. Treuhänder) einsetzbar. Das Mandat umfasst unter anderem: Den Willen des Erblassers zu vertreten und nötigenfalls durchzusetzen, die Erbschaft zu verwalten, die Schulden des Erblassers zu bezahlen und die Teilung nach Anordnung des Erblassers oder nach Gesetz auszuführen. Dieser amtet gewissermassen als Manager für das Vermögen der verstorbenen Person. Eine wichtige Aufgabe des Willensvollstreckers kann es aber auch sein, gegebenenfalls zwischen den Erben zu vermitteln. Bei Streit unter den Erben sucht er nach geeigneten Lösungen, um die Teilung der Erbschaft nicht zu gefährden. Die Einsetzung eines Willensvollstreckers ist somit ein vorbeugendes Instrument, um schwierige Erbteilungsprozesse aus neutraler Perspektive abzuwickeln. Der Willensvollstrecker kann als erstes über alle Konten des Erblassers verfügen, Wochen oder Monate bevor die Erben darüber verfügen könnten. Ein grosser Vorteil des Willensvollstreckers besteht deshalb auch darin, dass das Vermögen des Erblassers nur eine kurze Zeit gesperrt ist. Der Willensvollstrecker wird von der Testamentseröffnungsbehörde über sein Mandat informiert und eingesetzt. Mit dem Willensvollstreckerausweis kann er sich gegenüber Behörden, Institutionen und Privaten ausweisen. Er ist verpflichtet, die Erben laufend und unaufgefordert über die Nachlassabwicklung zu informieren. Consula Treuhand empfiehlt keinen Erben als Willensvollstrecker einzusetzen, da die Erben auch immer Ihre eigenen Interessen vertreten und deshalb nicht neutral sein können. Oft fehlt ihnen auch das fachliche Wissen, vor allem bei komplexen Sachverhalten. Auch als Erbe ist es möglich, bei Eintritt eines Erbfalls eine Person oder Firma zu mandatieren, um die Erbteilung vorzunehmen. Dieser Schritt bedarf aber der ausdrücklichen Zustimmung sämtlicher Erben. Möchten Sie Consula Treuhand als erfahrener und kompetenter Willensvollstrecker einsetzen? Dann vereinbaren Sie noch heute ein Beratungsgespräch. Unser Nachlassexperte Daniel Peyer freut sich über Ihre Kontaktaufnahme. Was kostet eine Willensvollstreckung bei Consula Treuhand? Die Willensvollstreckung wird nach zeitlichem Aufwand, zu einem Stundenansatz von CHF 180 fakturiert. Sie haben vorgängig noch Fragen? Wir stehen Ihnen sehr gerne zur Verfügung.
Kontaktangaben
Hauptstrasse 75, 5037 Muhen, Aargau, Schweiz