PATIENTENVERFÜGUNG
Patientenverfügung - entscheiden Sie selbst, wie Sie im Ernstfall medizinisch versorgt werden wollen.
Was passiert, wenn Sie nach einem Unfall, bei Demenz oder bei einer schweren Krankheit selber nicht mehr über medizinische Massnahmen sowie Therapien entscheiden können?
Genau für diese Fälle können Sie mit einer sogenannten Patientenverfügung vorsorgen. Diese bietet Ihnen frühzeitig die Möglichkeit, sich selbstbestimmt zu medizinischen Entscheidungen zu äussern. Ihrer Familie, Ihrem engsten Freundeskreis sowie den Ärzten und Betreuer bietet die Patientenverfügung die Sicherheit, im Notfall ganz in Ihrem Sinne zu handeln. Besonders wenn es darum geht, sich für oder gegen lebensverlängernde Massnahmen zu entscheiden.
In Ihrer Patientenverfügung können Sie aber auch festlegen, ob eine von Ihnen ausgewählte Vertrauensperson im Falle einer Urteilsunfähigkeit mit den behandelnden Ärzten die möglichen medizinischen Massnahmen bespricht. Ihre Vertrauensperson muss dabei jedoch Ihre Wünsche in der Patientenverfügung beachten, kann aber bei Unklarheiten in der Verfügung für Sie über medizinische Massnahmen befinden.
Wer kann eine Patientenverfügung erstellen?
Jede Person die urteilsfähig ist, kann eine Patientenverfügung erstellen. Das gilt auch für urteilsfähige Jugendliche (als urteilsfähig gelten Kinder und Jugendliche dann, wenn sie in der Lage sind, eine Situation selber zu beurteilen, vernünftige Schlüsse zu ziehen und entsprechend zu handeln).
Unsere Dienstleistungen zur Erstellung ihrer persönlichen Patientenverfügung:
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Ausführliches Beratungsgespräch und Besprechung Ihrer Wünsche und Vorstellungen zur Selbstbestimmung medizinischer Behandlungen und Pflege bei einer allfälligen Urteilsunfähigkeit
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Regelung ob im Todesfall eine Organspende erwünscht ist
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Erstellung einer rechtsgültigen Patientenverfügung sowie eine Hinweiskarte für die Brieftasche
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Elektronische Hinterlegung der Kopien bei Consula Treuhand